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Finanzielle Situation der Gemeinden und Städte muss verbessert werden

Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion
Dieter Lengemann
Dieter Lengemann ist der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion

Mit zwei Anträgen zu den Kommunalen Finanzen setzen die Sozialdemokraten im Landkreis Kassel ein Schwerpunktthema für die nächste Kreistagssitzung am 24. Juni in Hofgeismar.

Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von Ende 2018 sind die hessischen Kommunen die am zweithöchsten verschuldeten in ganz Deutschland. Nur die Kommunen des Saarlandes sind noch höher verschuldet.

„Die Kommunen in Hessen sind strukturell unterfinanziert“, kritisiert Dieter Lengemann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landkreis Kassel. Insbesondere weil das Land den Kommunalen Finanzausgleich, eine wesentliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2011 um jährlich fast 400 Mio. Euro plündere. Außerdem würden den Kommunen immer mehr Pflichtaufgaben übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen.

„Die verheerenden Folgen spüren die Bürgerinnen und Bürger gerade in fast allen Kreiskommunen“, so Lengemann. Städte und Gemeinden müssten Leistungen streichen, Einrichtungen schließen, ehrenamtlich fürs Gemeinwohl arbeitenden Vereinen die Unterstützungen entziehen, Steuern, Beiträge und Gebühren erhöhen.

„Durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird Hessen ab dem Jahr 2020 um jährlich über eine halbe Milliarde Euro entlastet. Mit unserem Antrag wollen wir den Kreisausschuss beauftragen, gemeinsam mit weiteren hessischen Gebiets­körperschaften und den kommunalen Spitzenverbänden beim Land Hessen diese Summe für die kommunale Ebene einzufordern“, erläutert der Fraktionschef.

Die Schieflage der kommunalen Haushalte bedrohe nicht nur den Standard im öffentlichen Leben. Artikel 28 des Grundgesetzes, die kommunale Selbstverwaltung mit finanzieller Ausstattung, werde in Hessen unterwandert. Und auch der Verfassungsauftrag lt. Art. 137 Abs. 5 der Hess. Verfassung werde nicht erfüllt, wonach der Staat den Gemeinden ausreichend Mittel für ihre eigenen und übertragenen Aufgaben zur Verfügung stellen muss.

„Unser Antrag, für den wir uns noch viele Verbündete suchen, soll auch als „Aufschrei der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker“ verstanden werden“, so Lengemann. Die prekäre Finanznot höhle das politische System aus. Der Haushalt stelle sich von selbst auf, weil es kaum noch Gestaltungsspielräume gäbe. Dies wirke auch nicht anziehend auf politische Nachwuchstalente. Parteien fänden kaum noch Kandidaten/innen für ihre Listen. „Wer möchte schon gern sein ehrenamtliches Mandat in der Kommunalpolitik für die Umsetzung eines Katalogs der Grausamkeiten nutzen und sich dafür dann von den Bürgerinnen und Bürgern auch noch beschimpfen lassen“, beanstandet der Fraktionschef.

Mit einem weiteren Berichtsantrag haben die Sozialdemokraten einen Fragenkatalog erarbeitet, um Details zu den Kommunalen Finanzen zu erfahren.

  1. Welche Transferleistungen (Beispielsweise: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung nach SGB XII,  Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Jugendhilfe nach SGB VIII, Grundsicherung für Arbeits-suchende nach SGB II, Kosten der Unterkunft (KdU), Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Lastenausgleichs­gesetz (LAG), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kriegsopferfürsorge nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)) werden von Bund oder Land  im laufenden Haushalt nicht kostendeckend abgedeckt. Bitte die Beträge jeweils für die einzelnen Transferleistungen angeben.
  2. Welche Gesetze und Verordnungen von Bund und Land belasten den Kreishaushalt besonders?
  3. Wie wirken sich Gesetze und Verordnungen von Bund und Land auf das Personal des Kreises aus? Mussten neue Mitarbeiter/innen eingestellt werden?
  4. Wie hoch ist der originäre Landesanteil an der Hessenkasse im Kreis? Wie hoch ist der Selbstanteil? Wie hoch ist der Bundesanteil?
  5. Gibt es bei den Städten und Gemeinden im Kreis Anzeichen dafür, dass eine Welle von Gebühren- und Steuerer­höhungen auf die Bürgerinnen und Bürger zurollt, weil die Kommunen den Eigenbeitrag von 25 Euro pro Einwohner an der Hessenkasse aufbringen  und die neuesten Vorgaben der letzten Änderung der GemHVO, insbesondere § 106 (1) HGO,  erfüllen müssen?
  6. Gibt es bei den Städten und Gemeinden im Kreis Anzeichen dafür, dass die vom Land verordnete Kita-Gebührenbefreiung für die Kommunen zum „Verlustgeschäft“ wird?
  7. Verwaltung der Zukunft ist Digital. Welche Förderprogramme oder Unterstützungsleistungen bietet das Land Hessen für diesen Transformationsprozess den hessischen Kommunen an?

Veröffentlicht: 16.04.2019

© Andreas Siebert
Datum des Ausdrucks: 16.04.2024