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Hessen muss seinen Anteil am Unterhaltsvorschuss deutlich erhöhen

Dieter Lengemann
Dieter Lengemann

„Mit einem Antrag zur Kreistagssitzung am 9. Dezember 19 wollen wir die Finanzierung des Unterhalts¬vorschuss¬gesetzes zu Lasten der Kommunen thematisieren, erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Dieter Lengemann. „Die Ausweitung des Unterhaltsvor¬schusses war wichtig, denn Kinder kosten auch nach dem 12. Lebensjahr viel Geld. Leider wurde aber auch bei diesem Gesetz nicht das Konnexitätsprinzip (wer bestellt – bezahlt) eingehalten“.

Zwischenzeitlich kämen fast doppelt so viele Kinder in den Genuss der Zahlungen wie vor der Reform. Dies führe zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen und einem hohen Verwaltungsaufwand. „Für den Landkreis Kassel bedeutet die Reform ganz konkret 2 Millionen Zuschuss jährlich“, so Lengemann.

Der Bund habe seinen Anteil an der Kostenübernahme von 33,5 auf 40 Prozent erhöht, nun sei das Land Hessen gefordert seinen Anteil ebenfalls so zu erhöhen, dass den Landkreisen keine Mehrkosten entstünden.

Das Unterhaltsvorschussgesetz sei leider nicht das einzige Gesetz, was Mehrkosten beschere. „Die Soziallasten sind eine schwere Hypothek für die Kommunen und die Steigerungsrate ist beängstigend“, so Lengemann. Bund und Länder weisen den Kommunen per Gesetz immer wieder neue Aufgaben zu, ohne auf die Folgekosten zu achten.

„Zwischenzeitlich belaufe sich der Zuschussbedarf des Kreises für Pflichtaufgaben auf über 51 Millionen Euro – Tendenz steigend, das können wir nicht mehr allein schultern“, kritisiert der Fraktionschef. Denn das Geld fehle für die Daseinsvorsorge vor Ort, für Investitionen und Gestaltung.

Hintergrund:
Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Seit Sommer 2017 haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr darauf zeitlich unbegrenzten Anspruch - zuvor galt dies nur für Kinder bis zu zwölf Jahren für maximal 72 Monate. Die Zahlungen werden nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände weiter steigen. Der Bund beteiligt sich mit 40 % an den Gesamtkosten, die restlichen 60 % sind durch die Länder zu tragen, wobei die Länder ihren Anteil zwischen Länder und Kommunen aufteilen können. Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. In Bayern und Schleswig-Holstein werden die Kommunen nicht an den UVG-Kosten beteiligt, in NRW finanzieren die Kommunen den Landesanteil zu Zwei-Drittel. In den übrigen Flächenländern – so auch Hessen - teilen sich Länder und Kommunen die Kosten. In Sachsen-Anhalt wird derzeit eine Klage von 9 Landkreisen vor dem Landesverfassungsgericht ausgefochten. Die Kreise wollen erreichen, dass von ihnen ausgemachte Mehrkosten vom Land ausgeglichen werden.

 

Veröffentlicht: 25.11.2019

© Andreas Siebert
Datum des Ausdrucks: 18.04.2024